Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des GWF-Mieterportals
Die GWF Wohnungsgenossenschaft eG hat für ihre Mieter und Mitglieder das GWF-Mieterportal eingerichtet, das sowohl als Web- als auch als Applösung zugänglich ist.
Was ist das GWF-Mieterportal und welche Dienstleistungen bietet dieser Service?
Das Mieterportal eröffnet Mietern nach der Registrierung einen Kommunikationsweg, welchen diese rund um die Uhr nutzen können. Schnell, unkompliziert, ohne Wartezeit und ohne Anruf, Mail oder Brief sind u. a. folgende Dinge möglich:
- Direkte Kommunikation mit Ihren GWF-Ansprechpartnern
- Dokumente wie Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnung jederzeit einsehen
- Herunterladen von vorgefertigten Formularen wie z. B. eine Mietbescheinigung
- Einsehen aktueller Vertragsdaten (Miet-/Nutzungsgebühr, Geschäftsanteile)
- Aktualisierung Ihrer persönlichen Daten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw.)
- Abgabe von Schadensmeldungen/Beschwerden/Anmerkungen
Unsere Mieter, die am Portal teilnehmen, empfangen Nachrichten, Nebenkostenabrechnungen sowie vertraglich relevante Dokumente über dieses Mieterportal. Die Kommunikation mit der GWF, wie z. B. die Abgabe von Schadensmeldungen, wird über das Portal durchgeführt. Über sämtliche im Portal neu eingestellte Informationen werden unsere Mieter auf Wunsch auf elektronischem Weg informiert. Unsere Mieter verpflichten sich, diese zeitnah, mindestens monatlich abzurufen.
Den persönlichen Teilnahmecode für die Registrierung erhält jeder Mieter mit dem von der GWF unterschriebenen Exemplar des Miet-/Nutzungsvertrags bzw. kann diesen individuell schriftlich anfordern.
Für das Mieterportal gelten die nachfolgenden Bedingungen:
§ 1 Mieterportal
Die GWF Wohnungsgenossenschaft eG betreibt im Internet das Mieterportal unter https://gwf-stuttgart-crmportal.aareon.com/site/login/anmeldung. Die Plattform ermöglicht es Mietern, wie oben dargestellt mit dem Vermieter zu kommunizieren und Dokumente entgegenzunehmen, zu speichern und herunterzuladen. Die Mieter können ebenfalls Dokumente zur Verfügung stellen oder Meldungen abgeben. Die Parteien können untereinander Nachrichten austauschen. Darüber hinaus dient das Portal der Information. Über diesen Zugriff können Mieter außerdem weitere Informationen wie Mietvertragsdaten einsehen und selbst aktiv werden wie z. B. Formulare ausdrucken. Die nachfolgenden Bedingungen gelten im Hinblick auf die Nutzung des Mieterportals ausschließlich.
§ 2 Registrierung / Pflichten des Mieters
1. Die Nutzung des Mieterportals bedarf einer vorherigen Registrierung des Mieters, die online über das Mieterportal oder per App vorgenommen werden kann. Der Mieter kann sich unter Angabe seiner persönlichen Zugangsnummer (Berechtigungscode), einer gültigen E-Mail-Adresse als Benutzername und eines selbst generierten Passworts online registrieren. Die persönliche Zugangsnummer wird dem Mieter von der GWF zugesendet. Etwaige Eingabefehler während der Registrierung kann der Mieter bei der abschließenden Bestätigung erkennen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung des Registrierungsantrages korrigieren.
2. Nach der Eingabe der persönlichen Daten des Mieters in das entsprechende Anmeldeformular erhält der Mieter eine E-Mail mit einem Aktivierungslink an die angegebene E-Mail-Adresse. Nach Betätigung des Aktivierungslinks ist der Mieter für das Portal registriert und kann sich mit seinem Benutzernamen und Passwort auf dem Mieterportal anmelden.
3. Der Mieter kann sein Passwort jederzeit ändern.
4. Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Mieter ist verpflichtet, seinen Benutzernamen und das Passwort vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt aufzubewahren und diese Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Insbesondere hat der Mieter die GWF unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzten, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte von seinem Passwort Kenntnis erlangt haben. Der Mieter hat sein Passwort unverzüglich zu ändern, wenn er den Verdacht hat, dass eine unbefugte Person in den Besitz von Benutzernamen und Passwort gekommen sein könnte. Durch die Änderung des Passwortes wird das bisherige Passwort ungültig. Aus Sicherheitsgründen muss das Passwort die folgenden Anforderungen erfüllen: Das Passwort muss eine Länge von mindestens acht Stellen haben sowie zwei Ziffern und Groß-/Kleinschreibung enthalten.
5. Der Mieter ist verpflichtet, Änderungen über seine persönlichen Angaben (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer) unverzüglich im Mieterportal zu aktualisieren.
6. Der Mieter wird keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten an das Portal übermitteln oder in dieses über den Account einstellen und/oder auf solche Informationen hinweisen/diese verlinken. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen Dritter schädigen können. Darüber hinaus sind die Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
7. Die GWF ist berechtigt, den Zugang aus sachlichen Gründen, insbesondere bei auf Tatsachen beruhendem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, für einen angemessenen Zeitraum zu sperren.
8. Mit dem Einstellen von Daten räumt der Nutzer der GWF ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht zum Zwecke der Durchführung und Verwaltung des Mietverhältnisses ein.
9. Der Mieter verpflichtet sich durch seine Registrierung im Mieterportal während der Mietdauer zum ausschließlichen und dauerhaften Dokumentenerhalt durch die GWF über diesen digitalen Kommunikationsweg, sofern nicht rechtliche Anforderungen eine Ausnahme und somit einen postalischen Versand von Dokumenten erfordern. Für mieterbedingte Abweichungen des genannten digitalen Dokumentenerhalts ist die GWF berechtigt, dem Mieter entsprechend angemessene Porto- und Versandgebühren pro Sendung in Rechnung zu stellen.
§ 3 Verfügbarkeit des Mieterportals, Informationen
1. Aus technischen Gründen (insbesondere zu Wartungszwecken und bei Störungen) kann es vorkommen, dass das Mieterportal zeitlich und/oder inhaltlich nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn Störungen vorliegen, die außerhalb der Betriebssphäre der GWF liegen. Eine jederzeitige Verfügbarkeit des Portals ist daher von der GWF nicht geschuldet. Die Parteien sind sich außerdem darüber einig, dass die Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann. Eine Übertragung der vom Mieter angegebenen Daten erfolgt jedoch stets verschlüsselt.
2. Der Mieter wird wichtige Informationen, die er im Rahmen des Mieterportals hinterlegt oder gespeichert hat, anderweitig zu sichern, da die ständige Abrufbarkeit dieser Informationen über das Mieterportal nicht gewährleistet werden kann.
3. Kosten werden für die Nutzung des Mieterportals nicht erhoben.
§ 4 Dauer des Zugriffs auf das Mieterportal
1. Der Zugriff auf das Portal endet 12 Monate nach Ende des Mietverhältnisses.
2. Die Daten und Dokumente können in einer technisch üblichen Form aus dem Portal exportiert bzw. als Dateien heruntergeladen werden. Der Mieter verpflichtet sich, vor Ablauf der Zugriffsberechtigung sämtliche Daten und Dokumente herunterzuladen und zu sichern.
Stand: September 2023